HPV-Impfung
Humane Papillomaviren (HPV) können beim Menschen z. B. Genitalwarzen (Feigwarzen) oder Hautwarzen auslösen. In der Regel kann ein intaktes Immunsystem die Infektion jedoch erfolgreich abwehren. In seltenen Fällen führt eine länger andauernde Infektion zur Bildung von Gebärmutterhalskrebs. Die Deutsche Krebsgesellschaft schätzt, dass rund 3 % der mit HPV infizierten Frauen in ihrem späteren Leben an Gebärmutterhalskrebs erkranken. Rund 70 % der bösartigen Gebärmutterhalstumoren sind auf eine HPV-Infektion zurückzuführen. Seit Anfang des Jahres 2007 gibt es Impfstoffe gegen zwei bzw. vier der mehr als 100 bekannten Virustypen.
Die HPV-Impfung wird von Kinder- und Hausärzten sowie Gynäkologen durchgeführt. Zur Verfügung stehen zzt. zwei Impfstoffe. Einer der Impfstoffe schützt vor zwei Virenarten, die Gebärmutterhalskrebs auslösen können (Typ 16 und 18). Der andere immunisiert sowohl gegen diese beiden Virenarten als auch gegen zwei andere Arten (Typ 6 und 11), welche die Ursache für Feigwarzen (sog. Condylome) sind.
Die Impfung besteht aus drei Teilimpfungen, die in den Oberarm gegeben werden. Nach der ersten Spritze werden die beiden Folgeinjektionen in unterschiedlichen Abständen gegeben. Der gegen zwei Virusarten wirkende (bivalente) Impfstoff wird einen Monat nach der ersten Injektion erneut gespritzt. Die letzte Injektion sollte dann im Abstand von fünf Wochen erfolgen (Impfschema 0-1-6). Der tetravalente, d. h. gegen die vier Virusarten wirkende Impfstoff wird mit einem Impfschema von 0-2-6 verabreicht.
Der Impfschutz gegen die Virusarten, die im Impfstoff enthalten sind, beträgt nach erfolgter dritter Injektion beinahe 100 %. Bis heute ist noch nicht sicher, wie lang der Schutz anhält. Es wird davon ausgegangen, dass die erworbene Immunität mindestens fünf Jahre bestehen bleibt. Ob nach Ablauf einer bestimmten Zeit eine Auffrischungsimpfung erforderlich ist, wird derzeit untersucht.
HP-Viren können bei ungeschützten Sexualkontakten übertragen werden. Die Impfung sollte daher vor den ersten sexuellen Kontakten erfolgen, da sie nichts gegen eine bestehende Infektion ausrichten kann. Bedenken sollten junge Frauen, die sich gegen das HP-Virus impfen lassen haben, dass nur ein Impfschutz gegen einige Arten dieses Virus besteht. Zum Schutz vor anderen sexuell übertragbaren Erregern, sollte daher weiterhin ein Kondom verwendet werden.
Seit Juli 2007 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die HPV-Impfung. Die meisten jedoch nur für Mädchen im Alter von 12 bis 17 Jahren. Dabei orientieren sich die Kassen an der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO), die die Impfung für Mädchen dieses Alters befürwortet.
Früherkennungsuntersuchungen trotz HPV-Impfung notwendig
Auch nach einer abgeschlossenen Impfung gegen HPV sollten Frauen ab dem 20. Lebensjahr die kostenlose Untersuchung zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs mittels Pap-Test nutzen, da die Impfung nicht vor allen HPV-Typen, die Gebärmutterhalskrebs auslösen können, schützt. Diese Untersuchung wird einmal jährlich durchgeführt. Die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen.